Vater und Sohn beim gemeinsamen Spaziergang

Weitsicht als Vorteil für die ganze Familie

Nehmen Sie die Planung für Ihren Ruhestand und die nächste Generation aktiv in die Hand

Zwischen politischem Hin und Her, Neuregelungen rund ums Erben und Unklarheiten über Renteneintrittsalter und Rentenhöhe zählt jetzt zwei Dinge: Eine solide Generationenplanung, damit Ihre Familie von dem profitiert, was Sie erarbeitet haben und eine Ruhestandsplanung, die Ihnen entspannte Jahre so möglich macht, wie Sie es verdient haben.

Wenn Weitsicht zum Familienvorteil wird

Die Frage, wie Vermögen sinnvoll weitergegeben werden kann, beschäftigt viele Familien. Was wird aus der vermieteten Wohnung? Wie vererbt man eine wertvolle Uhr? Vielleicht muss die Unternehmensnachfolge geplant werden oder es gibt ein Depot mit Aktien, dessen Ertrag noch langfristig für passives Einkommen sorgen soll?

Generationen- und Ruhestandsplanung bedeutet weit mehr als nur das Aufsetzen eines Testaments: Eine sorgfältige Planung bedeutet Klarheit, Struktur und das Erhalten von Werten in jeder Hinsicht. Einen weiteren Aspekt sollte man ebenfalls nicht außer Acht lassen: Wahrscheinlich kennen auch Sie die ein oder andere Geschichte aus dem Bekanntenkreis, die davon berichtet, wie erhebliches Vermögen durch Streitigkeiten niemandem außer Staat, Gericht und Anwälten etwas eingebracht haben. Generationen- und Ruhestandplanung bedeutet auch: Faires Erben, das Vermeiden von Streitigkeiten und damit Sicherheit für alle Menschen, die Ihnen wichtig sind.

Am Startblock: Immobilien

Ausgangspunkt sind häufig Immobilien und damit die Frage von Eigentümer/innen: Ist eine frühzeitige Übertragung an die nächste Generation sinnvoll, unabhängig davon, ob es um das Eigenheim oder die vermietete Immobilie als Kapitalanlage geht.

Blick auf Wohnungen in einem großen Gebäude
Immobilien sind häufig Ausgangspunkt für Fragen rund um das Vererben

Ist diese Frage geklärt, sorgt das für Planungssicherheit. Im Rahmen gesetzlicher Freibeträge kann das außerdem steuerliche Entlastung bringen. Oft besteht genau hier Unklarheit, da je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse unterschiedlichste Freibeträge und Erbschaftssteuersätze gelten. Ein kleiner Überblick der Freibeträge (Stand: 02-2026, ohne Gewähr):

Freibeträge, Steuerklasse I:

  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner*: 500.000€
  • Kinder, Stiefkinder*: 400.000€
  • Enkel: 200.000€
  • Eltern, Großeltern: 100.000€

Freibeträge, Steuerklasse II:

  • Eltern, Großeltern (bei Schenkungen): 20.000€
  • Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder: 20.000€
  • Geschiedene Ehegatten: 20.000€

Freibeträge, Steuerklasse III:

  • Lebensgefährten, Freunde: 20.000€
  • Onkel, Tanten: 20.000€

Neben der möglichen, steuerlichen Entlastung bleibt Ihre Lebensgestaltung geschützt. Dies lässt sich durch Nießbrauchrecht oder Wohnrecht sicherstellen. 

*Quelle: §15 Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG)

Was ist das Nießbrauchrecht?

Nießbrauch – ein altertümliches Wort mit Bedeutung bis heute. Nießbrauch bedeutet, dass eine Person (der sog. Nießbraucher), eine Immobilie, die nicht in seinem Besitz ist, bewohnen oder vermieten kann. Beim Wohnrecht ist lediglich das Bewohnen gestattet. Das Nießbrauchrecht an einer Immobilie wird (meistens) notariell beurkundet und gilt (meistens) lebenslang. 

Aus diesen Gründen wird es häufig bei Schenkungen herangezogen, denn es ermöglicht eine Sicherung des Wohnrechts. Gleichzeitig können je nach Ausgangssituation Steuern gespart werden, da der Wert des Nießbrauches den steuerpflichtigen Immobilienwert mindert.

Vermögen abseits von Immobilien: Liquides Vermögen

Unser einfacher Rat: Transparenz ist der beste Schutzhelm, den Sie Ihren Liebsten mitgeben können. Liquide Vermögenswerte profitieren immer von einer geordneten Struktur. Nicht nur im Ernstfall, aber besonders dann. Depots, Versicherungsverträge und Rücklagen sollten so aufgestellt sein, dass sie schnell gefunden, eindeutig zugeordnet und idealerweise ohne oder nur mit sehr geringer Steuerbelastung übergeben werden können. 

Davon profitieren Erben ebenso wie Sie, denn wer den Durchblick hat, vermeidet überflüssige Ausgaben, hohe Gebühren oder vielleicht sogar Vertragsdoppelungen.

Sicherheit für den Fall der Fälle

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind keine Themen, mit denen man sich „gerne“ beschäftigt. Nachvollziehbar. Wir möchten Ihnen trotzdem ans Herz legen: Nehmen Sie sich die Zeit und kümmern Sie sich darum. Das gute Gefühl, einen wichtigen Aspekt abhaken zu können und eine sichere Ausgangslage geschafft zu haben, sind es wert!

Diese Themen sind ein wichtiger Baustein einer vollumfänglichen Ruhestands- und Generationenplanung, denn sie sorgen dafür, dass im Ernstfall die richtigen Menschen handlungsfähig sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einem selbst ausgesuchten Menschen die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie aus Gründen wie Krankheit oder Alter selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie lässt sich für verschiedene Aufgabenbereiche in Schriftform definieren, oft auch ohne Beglaubigung oder Beurkundung.

Mit einer Patientenverfügung können Sie schon im Vorfeld festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt (oder unterlassen) werden sollen. Ebenfalls für den Fall, dass Sie selbst nicht in der Lage dazu sind.

Ein älteres Ehepaar setzt ein gemeinsames Testament auf
Rund um das Testament zählt vor allem: Kompetente Beratung

Hier zählt kompetente Beratung: Das eigene Testament

Das Testament ist nach wie vor eine der wichtigsten Urkunden rund um das eigene Erbe. Egal ob bei kleineren oder größeren Vermögenswerten: Beratung ist hier das A und O. Oft wird hier auf das sogenannte „Berliner Testament“ zurückgegriffen. Diese recht simple Form des Testaments spricht Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner das Alleinerbe zu. Erst wenn beide verstorben sind, erben Dritte (z.B. Kinder). Vorteil ist die Einfachheit des Berliner Testaments.

Allerdings trifft das oft nicht den eigentlichen Willen, da es wenig Platz für Feinheiten und Regulierungen lässt. Besonders Unternehmer/innen sollten beim Thema Testament alle hier Möglichkeiten prüfen, da sonst schnell das Überleben eines vorhandenen Unternehmens gefährdet sein kann.

Junge Frau auf der Spitze eines Berges blickt in die Ferne
Entspannt in die Zukunft blicken. Mit FP Finanzpartner

Mit unserer Generationen- und Ruhestandsplanung entspannt nach vorne blicken

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihren Ruhestand und um die Sicherung und Weitergabe Ihres Vermögens zur Seite zu stehen. Mit einem breiten Kompetenzfeld und starken Partnern bekommen Sie die All-In-One-Lösung, die dafür sorgt, dass alle Eventualitäten bedacht sind und Ihr Vermögen auch nach dem Vererben das bleibt, was es sein soll: Wertvoll.

Sprechen Sie jetzt mit Ihrer FP Finanzpartnerin bzw. Ihrem FP Finanzpartner und genießen Sie das gute Gefühl, alles so geregelt zu haben, wie Sie es sich wünschen. Wir sind für Sie da.

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