Ein Mann im Anzug auf dem Weg in die Arbeit

SBU im Vergleich zur Basisrenten-BUZ

"SBU im Vergleich zur Basisrenten-BUZ" - oder in lang formuliert: Selbständige Berufs­unfähigkeits­versicherung (SBU) im Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung (BUZ) mit Basisrente. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) ist eigentlich Pflicht, oder? Das sollte eigentlich jedem Menschen klar sein. Trotzdem sprechen neue Zahlen immer noch erst von einer Durchdringung von gerade mal 30% in Deutschland.

Da klingt es fast schon vermessen, wenn man sozusagen schon einen Schritt weiter denkt und sich Gedanken über die Ausgestaltung des BU-Schutzes. Nein - nicht weiterscrollen - weiterlesen, denn dieses Thema ist echt interessant. Machen wir heute einen kleinen Ausflug und beschäftigen uns mit dem Unterschied zwischen einer Selbständigen Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU) und einer Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ), die an eine Basisrente gekoppelt wird.

Damit es übersichtlich bleibt, versuche ich das Wichtigste möglichst schematisch darzustellen:

1. Struktur und Kopplung

  • SBU: Wie der Name schon vermuten lässt, ist die SBU eine eigenständige Police, die ausschließlich den Berufs­unfähig­keitsschutz bietet. Vorteil: Sie bietet grundsätzlich eine größere Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung des Versicherungsschutzes, da sie nicht mit anderen Versicherungsprodukten verknüpft ist.
  • Basis-BUZ: Diese Versicherung ist an eine Hauptpolice, die Basisrente, gebunden. Das bedeutet, dass die BUZ und die Basisrente gemeinsam abgeschlossen und verwaltet werden. Ein Nachteil kann - muss aber nicht - dadurch entstehen, dass Änderungen in der Hauptpolice auch Auswirkungen auf den BU-Schutz haben können.

2. Beitragsgestaltung und Leistungsdauer

  • SBU: Die Selbständige Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet (folgt auch aus 1.) prinzipiell mehr Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung im laufenden Betrieb, zum Beispiel bei Nachversicherungen.
  • Basis-BUZ: Die Beiträge und die Leistungsdauer der Basis-BUZ sind an die Konditionen der Basisrente gebunden. Das hat zur Folge, dass man schon zu Beginn gut durchdenken sollte, wo die (berufliche) Reise hingeht. Aber das macht ja immer Sinn, oder?

3. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

  • SBU: Die Beiträge entfalten in der Regel keine Wirkung bei der Einkommensteuer, weil sie sich bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „versenden“. Die Leistungen im Falle einer Berufs­unfähig­keit werden steuerlich und sozialversicherungsrechtlich herangezogen.
  • Basis-BUZ: Beiträge können im Rahmen der Basisrente regelmäßig steuerlich geltend gemacht werden, und zwar als Alters­vorsorgeaufwendungen was zu markanten Steuervorteilen führen kann. Im Leistungsfall sind Steuer und Sozialversicherungen ebenfalls zu berücksichtigen, allerdings auf einer anderen Basis als eine SBU.

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